Meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht umfasst den gesamten Bereich des Familienrechts.
Langjährige Berufserfahrung, fundiertes Fachwissen und regelmäßig absolvierte Fortbildungen gewährleisten fachliche Kompetenz und damit die sichere Beurteilung Ihrer rechtlichen Anliegen.
Grundsätzliches Ziel ist es immer, die für Sie persönlich bestmögliche und auch durchsetzbare Lösung anzustreben und auch zu finden.
Sie werden nicht nur in den Kernproblemen bei Trennung/Scheidung kompetent und engagiert unterstützt, sondern auch in den zahlreichen Schnittstellen des Familienrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie z. B. Erbrecht, Steuerrecht, Mietrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.
Im Einzelnen gehören zum Ehe- und Familienrecht insbesondere:
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Eheverträge
- Geltendmachung von Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt
- Rechte nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Regelung aller anstehenden sogenannter Folgesachen anlässlich der Ehescheidung, wie
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung/Güterrecht
- elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung/Umgangsrecht
- Ehewohnung und Hausrat
- Versorgungsausgleich
sowie die weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten, wie
-Elternunterhalt
- Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder
- Vaterschaftsanfechtung/Feststellung der Vaterschaft u. a.
und auch die Regelung der Folgen nach Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften.